ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


1. Vertragsschluss und Mitgliedschaft
Eine Mitgliedschaft in der Tanzschule 41 DANCEHOOD kommt durch die beidseitige Unterzeichnung des Mitgliedsvertrages in Text- oder Schriftform zustande. Der Vertrag ist verbindlich und verpflichtet zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Kurshonorars sowie zur Einhaltung der vereinbarten Zahlungsweise. Bei minderjährigen Personen muss der Vertrag von einer gesetzlichen Vertretung unterschrieben werden; diese wird durch die Unterschrift eigener Vertragspartner der Tanzschule.

2. Datenschutz
Die Verarbeitung der im Mitgliedsvertrag angegebenen personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich zweckgebunden zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrages sowie zur Betreuung des Mitglieds gemäß den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die ausführlichen Datenschutzhinweise hängen in der Tanzschule aus und sind jederzeit unter www.41dancehood.de einsehbar.

3. Vertragsänderungen
Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung des Mitgliedsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail). Dies gilt auch für die Abänderung dieser Textformklausel selbst. Individuelle Vertragsabreden zwischen den Parteien bleiben von dieser Regelung unberührt.

4. Sporttauglichkeit und Haftung
4.1 Das Mitglied versichert, für die Teilnahme am Tanz- und Trainingsbetrieb sporttauglich zu sein. Im Zweifel wird dem Mitglied empfohlen, vor der Aufnahme des Trainings einen Arzt zu konsultieren.
4.2 Die Tanzschule haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Tanzschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
4.3 Für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) haftet die Tanzschule nur, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Tanzschule oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) beruhen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.
4.4 Sachbeschädigungen in den Räumen der Tanzschule werden auf Kosten desjenigen behoben, der sie schuldhaft verursacht hat.

5. Mitgliedsbeiträge und Lastschriftverfahren
5.1 Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden per SEPA-Lastschriftverfahren durch die Tanzschule eingezogen und sind jeweils zum 1. eines jeden Kalendermonats im Voraus fällig. Das Mitglied erteilt hierzu unaufgefordert ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat.
5.2 Das Mitglied hat dafür zu sorgen, dass das angegebene Konto zum Zeitpunkt des Einzugs eine ausreichende Deckung aufweist. Kosten und Gebühren, die durch einen erfolglosen Lastschrifteinzug, eine fehlerhafte Angabe der Bankverbindung oder eine mangelnde Kontodeckung entstehen (insbesondere Rücklastschriftgebühren der Banken), sind in voller Höhe vom Mitglied zu tragen.
5.3 Alle Preise richten sich nach der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine eventuelle Aufnahme- und Bearbeitungsgebühr wird mit Abschluss des Vertrages sofort fällig.

6. Änderung von Mitgliedsdaten
Das Mitglied verpflichtet sich, Änderungen der Anschrift, des Namens sowie der für den Lastschrifteinzug angegebenen Kontodaten der 41 DANCEHOOD unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kosten, die durch eine schuldhafte Nichteinhaltung dieser Pflicht entstehen, gehen zu Lasten des Mitglieds.

7. Teilnahmeausschluss bei Zahlungsverzug
Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung von fälligen Mitgliedsbeiträgen, Kosten oder Gebühren im Verzug, ist die Tanzschule berechtigt, dem Mitglied die Teilnahme am Kursangebot bis zur vollständigen Begleichung der Außenstände zu untersagen.

8. Zahlungsverzug und Mahngebühren
Gerät das Mitglied in Zahlungsverzug und versendet die Tanzschule nach Eintritt des Verzugs schriftliche Mahnungen, wird ab der zweiten Mahnung eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 2,50 EUR pro Mahnung für den entstandenen Material- und Portoaufwand erhoben. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

9. Probestundenkarten
Probestundenkarten (z. B. 1er-, 3er- oder 10er-Karten) sind, sofern sie angeboten werden, maximal 6 Monate ab dem Kaufdatum gültig. Nach Ablauf dieser Frist verfallen nicht genutzte Guthaben oder Stunden ersatzlos.

10. Umsatzsteuer- und Preisanpassungen
Ändert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, ist die Tanzschule berechtigt, den monatlichen Mitgliedsbeitrag entsprechend der prozentualen Änderung der Umsatzsteuer anzupassen. Die Anpassung wird zum ersten Tag des Monats wirksam, der auf die Änderung folgt.

11. Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung
Der Vertrag wird mit der im Vertragsformular ausgewählten Erstlaufzeit (Mindestlaufzeit) geschlossen. Wird der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Erstlaufzeit in Text- oder Schriftform gekündigt, verlängert er sich automatisch auf unbestimmte Zeit. Nach Ablauf der Erstlaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats gekündigt werden. Kündigungen können per Post (41 DANCEHOOD, Niedieckstraße 146, 41334 Nettetal) oder per E-Mail (kontakt@41dancehood.de) erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang bei der Tanzschule entscheidend.

12. Außerordentliche Kündigung bei Krankheit oder Unfall
Bei Vorliegen einer dauerhaften, ärztlich bescheinigten Trainingsunfähigkeit (durch Krankheit oder Unfall) kann das Mitglied den Vertrag außerordentlich zum Ende des laufenden Monats kündigen. Dies gilt nur, wenn der Grund nicht bereits bei Vertragsschluss vorlag oder dem Mitglied bekannt war. Die außerordentliche Kündigung muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Kenntnis des Kündigungsgrundes erklärt werden. Eine nur vorübergehende Erkrankung berechtigt weder zur Kündigung noch zur Minderung des Beitrags.

13. Vertragsstilllegung
Der Vertrag kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z. B. vorübergehende Erkrankung, Schwangerschaft) gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z. B. ärztliches Attest) im gegenseitigen Einverständnis stillgelegt werden. Die Stilllegung ist nur für volle Mitgliedsmonate möglich, beträgt maximal vier Monate pro Kalenderjahr und muss der Tanzschule mindestens fünf Tage vor Beginn mitgeteilt werden. Während der Stilllegung ruhen die gegenseitigen Leistungspflichten (Teilnahme und Zahlung). Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen ordentlichen Kündigung um die Dauer der vereinbarten Ruhezeit nach hinten.

14. Außerordentliche Kündigung bei Umzug
Zieht das Mitglied um und wird ihm das Training dadurch unzumutbar (neuer Wohnort mindestens 40 km Fahrstrecke von der Tanzschule entfernt), kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende außerordentlich gekündigt werden. Als Nachweis ist der Tanzschule eine Kopie der offiziellen amtlichen Meldebestätigung des neuen Erstwohnsitzes vorzulegen.

15. Fristlose Kündigung durch die Tanzschule
Die Tanzschule ist zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft aus wichtigem Grund berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied grob oder wiederholt gegen die Hausordnung verstößt, den Weisungen des Personals schuldhaft nicht Folge leistet oder sich das Mitglied mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen in einer Höhe befindet, die den Betrag von zwei Monatsbeiträgen erreicht.

16. Unabhängigkeit des Beitrags von der Nutzung
Der Vertrag verpflichtet zur Zahlung der vollen Mitgliedsbeiträge. Die Nichtteilnahme, der vorzeitige Abbruch sowie die generelle Nichtinanspruchnahme von Kursstunden durch das Mitglied entbinden nicht von der Pflicht zur Zahlung der Beiträge.

17. Kursangebot, Änderungen und vertragstypische Ausfälle
17.1 Das Kursangebot, die Kursplanung sowie die Auswahl der Räumlichkeiten und Trainer:innen obliegen allein der Tanzschule. Das Trainerpersonal ist berechtigt, Weisungen zu erteilen, um einen geordneten und sicheren Betrieb aufrechtzuerhalten.
17.2 41 DANCEHOOD behält sich vor, das Kursangebot, die Kurszeiten oder die Trainer aus organisatorischen Gründen (z. B. Erkrankung, zu geringe Teilnehmerzahl) in einem für das Mitglied zumutbaren Rahmen zu ändern oder Kurse ganz zu streichen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Trainingszeit, einen bestimmten Kurs oder eine(n) bestimmte(n) Trainer:in besteht nicht.
17.3 Sollte ein gewählter Kurs dauerhaft wegfallen, ist das Mitglied berechtigt, einen anderen, gleichwertigen Kurs aus dem aktuellen Angebot von 41 DANCEHOOD zu besuchen. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen, sofern das Ausweichen auf den Alternativkurs für das Mitglied unter Berücksichtigung von dessen berechtigten Interessen (insbesondere der zeitlichen Verfügbarkeit) zumutbar ist. Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) für den Fall, dass kein zumutbarer Ersatzkurs angeboten werden kann, bleibt unberührt.
17.4 Die Spezial-Kurse (Solo, Duo, Trio, Quad, Crew) werden als flexibles Exklusiv-Format geführt. Die genaue Einstufung, Betreuungsform und Gruppengröße richtet sich nach der aktuellen Teilnehmerzahl und der Turniermeldung. Sie kann sich während der Laufzeit dynamisch verändern (z. B. Übergang von einem Quad zu einem Trio oder von einem Duo zu einem Solo bei Kündigung eines Teilnehmers). Ein Wechsel des Formats innerhalb dieser Spezial-Kurse sowie Anpassungen des Kursplans, der Trainer oder der Choreografie begründen kein Recht zur außerordentlichen Kündigung, sofern das übergeordnete Angebot an exklusiven Trainings- und Betreuungsformaten aufrechterhalten wird.
17.5 An gesetzlichen Feiertagen, Sonntagen sowie während der offiziellen Schulferien des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) findet kein regulärer Kursunterricht statt. Zusätzlich behält sich 41 DANCEHOOD betriebsbedingte Schließzeiten (Betriebsferien) von bis zu 4 Wochen pro Kalenderjahr vor, die rechtzeitig vorab bekannt gegeben werden. Während der Schulferien behält sich die Tanzschule das Recht vor, einen geänderten Ferien-Kursplan anzubieten. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind als Jahreshonorar kalkuliert und in zwölf gleichbleibenden Monatsraten aufgeteilt; unterrichtsfreie Zeiten (Ferien, Feiertage und Betriebsferien) berechtigen daher nicht zur Minderung der Beiträge.
17.6 Besonderheiten für Meisterschafts-Formate (Competition Teams / Solo, Duo, Trio, Quad, Crew): Die Regelungen dieser Ziffer gelten für alle Mitglieder, die in einem für Meisterschaften oder Turniere gemeldeten Format trainieren. Die Kosten für Meisterschafts-Startgebühren, Verbandslizenzen, Kostüme, Teambekleidung sowie Anreise- und Übernachtungskosten zu Turnieren sind nicht im monatlichen Mitgliedsbeitrag enthalten und von den Mitgliedern selbst zu tragen. Die Absage, Verschiebung oder Nicht-Teilnahme an einer Meisterschaft (unabhängig von den Gründen, z. B. durch Veranstalterabsage, Verletzungen, Unterbesetzung oder Auflösung des Teams/der Partnerschaft) berechtigt weder zur Minderung des Mitgliedsbeitrags noch zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Bereits getätigte Auslagen für Kostüme oder Startgebühren können nicht von der Tanzschule zurückgefordert werden.
17.7 Altersbedingter Kurswechsel bei Kindern und Jugendlichen: Verträge für Kinder- und Jugendkurse beziehen sich auf die Teilnahme am jeweils altersgerechten Kursangebot von 41 DANCEHOOD. Erreicht ein minderjähriges Mitglied eine neue Altersgrenze (z. B. Wechsel von den Kids zu den Teens), behält sich die Tanzschule das Recht vor, das Kind in die nächsthöhere, dem Alter entsprechende Kursstufe zu überführen. Ein solcher altersbedingter Wechsel der Gruppe, der Trainingszeit, des Kursnamens oder der Trainer:innen stellt keinen Wegfall des Kursangebotes dar und begründet kein Recht zur außerordentlichen Kündigung, sofern ein zeitlich und organisatorisch zumutbarer Alternativkurs in der neuen Altersstufe angeboten wird.

18. Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände
Sollte der Unterricht aufgrund außergewöhnlicher, von der Tanzschule nicht zu vertretender Umstände und Höherer Gewalt (z. B. extreme Witterungsbedingungen, Hitze, Unwetter, behördliche Schließungsanordnungen, Strom- oder Energieausfälle, Streiks, Epidemien oder unverschuldete schwere Schäden an den Räumen) nicht stattfinden können, wird die Tanzschule für die Dauer der Behinderung von ihrer Leistungspflicht frei. Ein solcher Ausfall berechtigt das Mitglied nicht zur nicht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages oder zur Minderung des Beitrags oder zu Schadensersatz. Die Tanzschule ist berechtigt, den Unterricht zeitweise in anderer geeigneter Form (z. B. durch digitale Online-Angebote) bereitzustellen oder zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Der Anspruch auf den Mitgliedsbeitrag bleibt in diesen Fällen für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr bestehen.

19. Urheberrechtsschutz
Vom Personal der Tanzschule erstellte Choreografien, Schrittfolgen, Musikschnitte und andere geistige Schöpfungen genießen Urheberrechtsschutz. Sie sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Mitglieds im Rahmen des Unterrichts bestimmt. Jede gewerbliche Nutzung, Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung oder Aufführung außerhalb der Tanzschule ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Leitung der 41 DANCEHOOD ist untersagt.

20. Rechtsnachfolge
Die Rechte und Pflichten aus diesem Mitgliedsvertrag können von einem rechtmäßigen Rechtsnachfolger der Tanzschule übernommen werden, sofern die Interessen des Mitglieds hierdurch nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Eine gesonderte Zustimmung des Mitglieds ist nicht erforderlich.

21. Hausordnung
Das Mitglied erkennt die in den Räumlichkeiten der Tanzschule jeweils ausgehängte Hausordnung an. Die Hausordnung ist ausdrücklicher Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Das Mitglied bestätigt mit der Anmeldung zudem, eine Kopie dieser AGB erhalten oder digital abrufbar zugänglich gemacht bekommen zu haben.

22. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Nettetal, 10.07.2026